Diese Angaben stehen auf Ihrer elektronischen Aufenthaltskarte (eAT) und im Zusatzblatt.
Die Titelart ist auf der Karte vermerkt (z. B. „Blaue Karte EU“, „Aufenthaltserlaubnis § 18a“).
Wählen Sie die Grundkategorie, die auf dem Vordruck angekreuzt wird. Diese Angabe treffen Sie selbst — sie wird nicht aus Ihrem Titel abgeleitet.
Ergänzende Angaben zum Zweck Ihres Aufenthalts sowie die beabsichtigte Dauer des weiteren Aufenthalts. Diese Angaben treffen Sie selbst.
Das Ablaufdatum steht auf der Vorderseite Ihrer Karte. Beantragen Sie die Verlängerung möglichst 6–8 Wochen vor Ablauf.
Diese Angaben finden Sie auf der Karte und im Bescheid Ihrer Ausländerbehörde.
Angaben zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt.
Angaben aus Ihrem aktuellen Reisepass.
Nur ausfüllen, falls Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine Blaue Karte EU besitzen.