Der digitale Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.
civitas. führt in 14 strukturierten Schritten durch den Einbürgerungsantrag. Mehrsprachig, pausierbar, behördenfertig — einmaliges Antragspaket, ohne Anwalt.
Ein Verfahren unter struktureller Last.
Deutschland hat 2024 sein Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend reformiert. Die rechtlichen Hürden sind niedriger als je zuvor — die administrativen Hürden sind geblieben.
Drei Schritte bis zum Antrag.
Von der ersten Anspruchsprüfung bis zum behördenfertigen PDF. Ohne Beratungstermine, ohne Wartezeit, ohne doppelte Registrierungen.
Anspruch prüfen.
Vier Fragen zu Aufenthalt, Titel, Deutschkenntnissen und Einkommen. Regelbasiertes Ergebnis mit Benennung der einschlägigen Rechtsgrundlage (§ 10, § 9 oder § 8 StAG).
Wizard durchlaufen.
83 strukturierte Fragen in 14 thematischen Abschnitten — in einer von sechs Sprachen. Automatische Zwischenspeicherung, pausierbar, auf jedem Gerät fortsetzbar.
Antrag einreichen.
Behördenfertiges PDF plus personalisierte Unterlagen-Checkliste für Ihre Kommune. Per Post oder persönlich an die Einbürgerungsbehörde — im Premium-Paket mit versandfertigen Unterlagen samt Versandanleitung.
Vier Pfade im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Alle führen zum gleichen Ziel — der deutschen Staatsbürgerschaft. Welcher Pfad für Sie einschlägig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Anspruchseinbürgerung
Ehegatten-Einbürgerung
Ermessens-Einbürgerung
Beschleunigte Pfade
Vier einmalige Antragspakete.
Einheitliche Pauschalpreise je nach Lebenssituation. Innerhalb von 14 Tagen ist kostenfreies Upgrade möglich. Die gesetzliche Behördengebühr (255 € pro Erwachsenen) zahlen Sie direkt an die Einbürgerungsbehörde.
Infrastruktur statt Beratung.
civitas. ist die digitale Schicht für das deutsche Einbürgerungsverfahren — für Antragsteller über einbuergerungsservice.de, für kommunale Einbürgerungsbehörden und für anwaltliche Kanzleien, die ihre Mandant:innen begleiten.
Betrieben von der Civitas UG in Düsseldorf. Mandantenfähig, mehrsprachig, DSGVO-konform, Serverstandort ausschließlich Deutschland. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG — rein technische Verfahrensunterstützung.
Drei Welten auf einer Plattform.
civitas. ist nicht nur für Privatpersonen — sondern auch für Einbürgerungsbehörden, Anwaltskanzleien und Migrationsberatungsstellen. Drei eigenständige Interfaces auf gemeinsamem technischem Kern. Mandantenfähig, DSGVO-konform, in Deutschland gehostet.
Einbürgerungsbehörden
Strukturierte Antragserfassung in sechs Sprachen, automatische Vollständigkeitsprüfung; Schnittstellen zu kommunalen Fachverfahren sind in Entwicklung (Phase 2). Entlastung für das Sachbearbeitungsteam ohne Eingriff in bestehende Strukturen.
Anwaltskanzleien
Kooperationspartner statt Konkurrenz: Standardmandate an civitas. abgeben, komplexe Mandate von civitas. beziehen, Workflow-Tool für eigene Mandate. Provisionsfreie Fall-Übergabe in beide Richtungen — DATEV- und beA-Anbindung geplant (Q3 2026).
Migrationsberatung
Der Wizard übernimmt den administrativen Teil der Beratungsarbeit. Förderberichte entstehen automatisch aus den Beratungsterminen, mehrsprachig ohne Dolmetscher, mit Multi-User-Zugängen für Team und Ehrenamt.
Drei Punkte, die oft gefragt werden.
Die 30 häufigsten Fragen zur Einbürgerung, zu civitas. und zum Antragsprozess sind in 5 Kategorien auf /fragen beantwortet.
Ist civitas. eine Rechtsanwaltskanzlei?
Nein. civitas. ist ein digitaler Software-Service. Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und vertreten niemanden vor Behörden oder Gerichten. Der Dienst ist als strukturierte Selbsthilfe konzipiert — die rechtlichen Entscheidungen trifft ausschließlich die Einbürgerungsbehörde.
Wie lange muss ich in Deutschland gelebt haben?
Seit der StAG-Reform vom 27. Juni 2024 gelten 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt als Standard. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (C1-Deutsch, Ehrenamt, herausragende Leistungen) ist seit dem 30. Oktober 2025 ersatzlos abgeschafft. Eine Einbürgerung nach 3 Jahren ist weiterhin für Ehegatten Deutscher möglich (§ 9 StAG: 3 Jahre Aufenthalt bei seit mindestens 2 Jahren bestehender Ehe).
Ist doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt?
Ja. Die Reform 2024 hat die generelle Aufgabepflicht der bisherigen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Sie behalten Ihre bisherige Staatsbürgerschaft und erhalten zusätzlich die deutsche. Ob Ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit seinerseits zulässt, regelt das dortige Recht.
Verfolgen Sie Ihren Antrag.
Die Wartezeit zwischen Antrag und Einbürgerungsurkunde liegt 2026 zwischen 6 und 18 Monaten — je nach Behörde. Der civitas. Antrags-Tracker zeigt die Wartezeit für Ihre Behörde, erinnert an Frist-Reaktionen und übersetzt Behördenbriefe.
Einbürgerung ist ein Recht.
Drei Minuten, vier Fragen. Am Ende wissen Sie, ob Ihr Weg offen ist und welche Rechtsgrundlage für Sie gilt.