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Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis

Unbefristet bleiben, ohne jede Verlängerung.

Die Niederlassungserlaubnis ist der Aufenthaltstitel ohne Ablaufdatum. civitas. bereitet Ihren Antrag nach § 9 AufenthG behördenfertig vor — geführt, in sechs Sprachen, als PDF für Ihre Ausländerbehörde.

Aufenthaltserlaubnisbefristet — verlängert
Aufenthaltserlaubnisbefristet — wieder verlängert
Aufenthaltserlaubnisbefristet — und wieder von vorn
NiederlassungserlaubnisunbefristetEin Antrag nach § 9 AufenthG — danach kein Ablaufdatum und kein Verlängerungsantrag mehr.
Preis
149 €
einmalig — die Gebühr Ihrer Behörde zahlen Sie separat
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 2
AufenthG — neun Voraussetzungen, wörtlich weiter unten
Sprachen
6
Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch
Widerrufsrecht
14 Tage
bis zur Bereitstellung Ihres Antrags
Der Schlussstrich

Was mit diesem Antrag endet.

Die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG gilt unbefristet. Was eine befristete Aufenthaltserlaubnis regelmäßig verlangt, verlangt sie nicht mehr.

Das Ablaufdatumentfällt

Eine befristete Erlaubnis gilt bis zu einem Stichtag. Die Niederlassungserlaubnis kennt keinen.

Der nächste Verlängerungsantragentfällt

Vor jedem Ablauf ein neuer Antrag bei der Ausländerbehörde — ein unbefristeter Titel läuft nicht ab.

Die Gebühr je Verlängerungentfällt

Die Gebühr Ihrer Behörde für die Niederlassungserlaubnis zahlen Sie einmal — eine Verlängerungsgebühr danach gibt es nicht.

Vordruck und Nachweiseletztmalig

Formular und Belege stellen Sie für diesen Antrag zusammen — nicht mehr bei jedem Ablauf aufs Neue.

Ihr letzter Antrag
Antrag auf Niederlassungserlaubnis, behördenfertig vorbereitet.

Sie beantworten geführte Fragen in Ihrer Sprache — am Ende steht Ihr Antrag als behördenfertiges PDF zum Einreichen bei Ihrer Ausländerbehörde.

149
einmalig · keine Folgekosten
Antrag vorbereiten — 149 €
  • Geführte Erfassung, jede Frage erklärt — in sechs Sprachen
  • Behördenfertiges PDF zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen
  • Zwischenspeichern und später fortsetzen
  • 14 Tage Widerrufsrecht, bis zur Bereitstellung
  • Die Gebühr Ihrer Ausländerbehörde zahlen Sie separat (§ 44 Nr. 3 AufenthV)
Ihre Voraussetzungen

Sechs Fragen, bevor Sie starten.

Der Check fragt sechs der neun Voraussetzungen aus § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. Nr. 4 bis 6 — öffentliche Sicherheit und Ordnung, erlaubte Beschäftigung und die sonstigen Erlaubnisse für die Erwerbstätigkeit — sind nicht Teil der Fragen. Kostenlos, ohne Registrierung.

Frage 1 von 6

§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG

Besitzen Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis?

Was das Gesetz nennt

Neun Voraussetzungen, wörtlich aus § 9 Abs. 2.

Die Nummern sind die des Gesetzes. Ob sie in Ihrem Fall vorliegen, entscheidet allein Ihre Ausländerbehörde. civitas. nimmt keine solche Prüfung vor.

Nr. 1Fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis

Der fünfjährige Besitz der Aufenthaltserlaubnis.

Nr. 2Gesicherter Lebensunterhalt

Der Lebensunterhalt ist gesichert.

Nr. 360 Monate Rentenbeiträge

Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, oder vergleichbare Aufwendungen.

Nr. 4Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen. Das Gesetz nennt dafür Schwere und Art eines Verstoßes, die ausgehende Gefahr, die Dauer des bisherigen Aufenthalts und Bindungen im Bundesgebiet.

Nr. 5Erlaubte Beschäftigung

Die Beschäftigung ist erlaubt, sofern die Person Arbeitnehmer ist.

Nr. 6Sonstige Erlaubnisse

Besitz der sonstigen Erlaubnisse, die für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlich sind.

Nr. 7Ausreichende Deutschkenntnisse

Wörtlich „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Das ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 11 AufenthG das Niveau B1.

Nr. 8Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.

Nr. 9Ausreichender Wohnraum

Ausreichender Wohnraum für sich und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Das Gesetz kennt Ausnahmen

Mehr, als die meisten wissen.

Nr. 7 und Nr. 8 gelten als nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Für Krankheit, Behinderung und weitere Fälle sieht das Gesetz eigene Regelungen vor, ebenso für Ehegatten, Kinder und frühere Aufenthaltszeiten.

Wenn Sie eine Voraussetzung nicht erfüllen, heißt das nicht automatisch Nein. Ob eine Ausnahme greift, entscheidet Ihre Ausländerbehörde; civitas. nimmt keine solche Prüfung vor.

§ 9 Abs. 2 Sätze 2 bis 6, Abs. 3, Abs. 3a und Abs. 4 AufenthG

Der Weg

Einmal erfassen, behördenfertig heraus.

Sie wählen selbst Ihren Antragstyp und den passenden Vordruck. civitas. übernimmt die strukturierte Aufbereitung Ihrer Angaben.

Schritt 01
Antragstyp wählen

Sie klicken selbst an, welchen Titel Sie beantragen und welchen amtlichen Vordruck Ihre Ausländerbehörde nutzt. civitas. trifft keine Vorauswahl.

Kostenlos · ohne Konto

Schritt 02
Daten erfassen

Ein geführter Fragebogen sammelt Ihre Angaben und Nachweise: Pass, Titel, Meldung, Einkommen, Rentenversicherung, Sprachnachweis, Wohnraum.

Pausierbar · automatisch gespeichert

Schritt 03
Fertig aufbereitet

Sie erhalten den ausgefüllten amtlichen Vordruck Ihrer Ausländerbehörde als PDF, bereit zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen.

Ausgefülltes PDF, druckfertig

Bereit für unbefristet

Ein Antrag noch. Ihr letzter.

Starten Sie direkt — oder beantworten Sie erst die sechs Fragen zum § 9. Beides führt in dieselbe Vorbereitung: 149 € einmalig, 14 Tage Widerrufsrecht.