Von der ersten Frage bis zur Urkunde.
Einbürgerung ist ein Verwaltungsverfahren: strukturiert, nachvollziehbar, mit klaren Schritten. Diese Seite zeigt jede Phase und beantwortet die Frage, die alle zuerst stellen: wie lange dauert das.
Ihre eigene Vorbereitung, also Anspruchs-Check, Antrag und Unterlagen, dauert wenige Wochen. Die anschließende behördliche Prüfung dauert je nach Behörde in der Regel 6 bis 36 Monate.
Wo die Zeit hingeht
Die Einreichung teilt das Verfahren in zwei sehr ungleiche Teile. Stellen Sie ein, wie lange Ihre Behörde prüft.
Sie entscheiden nicht über die Dauer der Prüfung. Sie entscheiden darüber, ob die Behörde nachfragen muss.
Die Spanne von 6 bis 36 Monaten stammt aus der Dauer-Tabelle weiter unten auf dieser Seite. Wie lange Ihre Behörde tatsächlich braucht, erfahren Sie dort, wo Sie den Antrag stellen.
Der Anspruchs-Check
Vier Fragen entscheiden, ob Sie grundsätzlich antragsberechtigt sind und welcher Paragraph des StAG für Sie einschlägig ist.
Vor jedem Aufwand steht die Klärung: Lohnt sich der Antrag überhaupt? Der Anspruchs-Check prüft anhand Ihrer Aufenthaltsdauer, Ihres Aufenthaltstitels, Ihrer Deutschkenntnisse und Ihrer Einkommenssituation, ob eine Einbürgerung nach § 10 StAG in Betracht kommt.
Am Ende steht eine klare Einschätzung. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sagen wir das direkt und nennen die Hürden. Wenn Sie berechtigt sind, weisen wir auf den passenden Paragraphen hin, und Sie entscheiden, ob Sie weitergehen.
Der Wizard
Der digitale Antrag in Ihrer Sprache. Kein Behördendeutsch, keine unverständlichen Formulare, keine Rätselraterei.
Der Wizard führt strukturiert durch alle Fragen, die Ihre Einbürgerungsbehörde beantwortet haben will, aufgeteilt in 14 Schritte. Sie arbeiten in Ihrer Sprache: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch oder Ukrainisch.
Jede Frage ist erklärt. Was bedeutet „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“? Welcher Nachweis zählt als „Sicherung des Lebensunterhalts“? Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen.
Die Unterlagen
Die Unterlagen beschaffen Sie selbst. Wir sagen Ihnen welche, wo und in welcher Form, spezifisch für Ihre Einbürgerungsbehörde.
Nach dem Wizard entsteht eine auf Ihren Fall und Ihre Kommune zugeschnittene Unterlagen-Checkliste. Die Behörde in Berlin verlangt andere Nachweise als die in München. Manche Kommunen akzeptieren Kopien, andere bestehen auf Originalen.
Die Beschaffung selbst übernehmen Sie. Das kann mehrere Wochen dauern, insbesondere wenn ausländische Dokumente mit Apostille oder beglaubigter Übersetzung gebraucht werden. Diese Phase ist die längste, die Sie beeinflussen können.
Die Einreichung
Der fertige Antrag geht an Ihre Einbürgerungsbehörde. Ab diesem Moment liegt die Sache bei der Verwaltung.
Sie reichen den Antrag selbst ein: per Post, persönlich beim Termin oder über das digitale Portal Ihrer Kommune, falls vorhanden. Im Premium-Paket erhalten Sie versandfertige Unterlagen mit druckfertiger Versandanleitung — und auf Wunsch übernehmen wir den Postversand in Ihrem Auftrag.
Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen verwenden Sie für alle weiteren Anfragen.
Die Prüfung und die Urkunde
Die Behörde prüft, entscheidet und übergibt. Dies ist der einzige Schritt, dessen Dauer niemand außerhalb der Verwaltung beeinflusst.
Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen, fordert bei Bedarf ergänzende Unterlagen an und entscheidet über Ihren Antrag. Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Kommune und Komplexität des Falls.
Bei positivem Bescheid werden Sie zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingeladen. Viele Kommunen organisieren dazu eine Einbürgerungszeremonie, bei der Sie neben der Urkunde auch das Grundgesetz erhalten.
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Widerspruch und Klage sind möglich, dieser Schritt liegt außerhalb dessen, was civitas. leistet.
Wie lange dauert das wirklich?
Was Sie selbst und mit civitas. aktiv bearbeiten, ist ein kleiner Bruchteil der Gesamtdauer — den großen Rest wartet die Behörde. Wie klein, zeigt der Regler oben.
Aktualisiert 17. Juli 2026, Rechtsstand Juni 2026. Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich erheblich nach Kommune.
Drei Wege zum Antrag.
Sie können den Antrag allein stellen, eine Anwaltskanzlei beauftragen oder civitas. nutzen. Jeder Weg hat seine Berechtigung. Hier ist die ehrliche Einschätzung, wann welcher Sinn ergibt.
Antrag selbst stellen
- Keine Zusatzkosten über die Behördengebühr hinaus
- Formulare der Behörde, meist nur auf Deutsch
- Eigenständige Recherche zu Paragraphen, Voraussetzungen, Nachweisen
- Hohes Risiko von Rückfragen oder unvollständigen Anträgen
Verlängerte Bearbeitungszeit ist typisch.
Digital, mehrsprachig, geführt
- Strukturierter Wizard in sechs Sprachen
- Jede Frage erklärt, kein Behördendeutsch
- Unterlagen-Checkliste spezifisch für Ihre Kommune
- Behördenfertiger PDF-Export
- Persönlicher E-Mail-Support
- Fortschritt jederzeit speicherbar und pausierbar
Fester Preis, klarer Umfang, persönlicher E-Mail-Support.
Anwaltliche Beratung
- Individuelle Rechtsberatung im Einzelfall
- Vertretung gegenüber der Behörde bei Komplikationen
- Klage- und Widerspruchsverfahren möglich
- Honorar nach RVG oder Stundensatz
Sinnvoll bei Ablehnung, Vorstrafen oder komplexen Fällen.
Beginnen Sie mit Phase 01.
Drei Minuten, vier Fragen. Am Ende wissen Sie, ob Ihr Weg offen ist und welche Rechtsgrundlage für Sie gilt.