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Ablauf, fünf Phasen

Von der ersten Frage bis zur Urkunde.

Einbürgerung ist ein Verwaltungsverfahren: strukturiert, nachvollziehbar, mit klaren Schritten. Diese Seite zeigt jede Phase und beantwortet die Frage, die alle zuerst stellen: wie lange dauert das.

Ihre eigene Vorbereitung, also Anspruchs-Check, Antrag und Unterlagen, dauert wenige Wochen. Die anschließende behördliche Prüfung dauert je nach Behörde in der Regel 6 bis 36 Monate.

Einordnung

Wo die Zeit hingeht

Die Einreichung teilt das Verfahren in zwei sehr ungleiche Teile. Stellen Sie ein, wie lange Ihre Behörde prüft.

Angenommene Bearbeitungsdauer Ihrer Behörde
Bis zur Einreichung
1,4 Monate
Phasen 01 bis 04. Check und Wizard dauern Minuten, die Unterlagen 2 bis 6 Wochen, die Einreichung einen Tag.
Nach der Einreichung
24 Monate
Phase 05. Die Behörde prüft, fragt bei Bedarf nach und entscheidet.
5,5 %Ihr Anteil an der Gesamtdauer

Sie entscheiden nicht über die Dauer der Prüfung. Sie entscheiden darüber, ob die Behörde nachfragen muss.

Die Spanne von 6 bis 36 Monaten stammt aus der Dauer-Tabelle weiter unten auf dieser Seite. Wie lange Ihre Behörde tatsächlich braucht, erfahren Sie dort, wo Sie den Antrag stellen.

Der Anspruchs-Check

Dauer
3 Minuten
Wer handelt
civitas.
Ergebnis
Klarheit über Ihre Rechtsgrundlage

Vier Fragen entscheiden, ob Sie grundsätzlich antragsberechtigt sind und welcher Paragraph des StAG für Sie einschlägig ist.

Vor jedem Aufwand steht die Klärung: Lohnt sich der Antrag überhaupt? Der Anspruchs-Check prüft anhand Ihrer Aufenthaltsdauer, Ihres Aufenthaltstitels, Ihrer Deutschkenntnisse und Ihrer Einkommenssituation, ob eine Einbürgerung nach § 10 StAG in Betracht kommt.

Am Ende steht eine klare Einschätzung. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sagen wir das direkt und nennen die Hürden. Wenn Sie berechtigt sind, weisen wir auf den passenden Paragraphen hin, und Sie entscheiden, ob Sie weitergehen.

Aufenthalt
Wie lange leben Sie bereits in Deutschland?
Aufenthaltstitel
Welche Art von Aufenthaltstitel besitzen Sie?
Deutsch und Einbürgerungstest
Sprachniveau, Schulabschluss, bestandener Test?
Lebensunterhalt
Wie ist Ihr Lebensunterhalt gesichert?

Der Wizard

Dauer
30 bis 60 Minuten
Wer handelt
Sie und civitas.
Ergebnis
Behördenfertiger Antrag als PDF

Der digitale Antrag in Ihrer Sprache. Kein Behördendeutsch, keine unverständlichen Formulare, keine Rätselraterei.

Der Wizard führt strukturiert durch alle Fragen, die Ihre Einbürgerungsbehörde beantwortet haben will, aufgeteilt in 14 Schritte. Sie arbeiten in Ihrer Sprache: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch oder Ukrainisch.

Jede Frage ist erklärt. Was bedeutet „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“? Welcher Nachweis zählt als „Sicherung des Lebensunterhalts“? Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen.

Grunddaten und Identität
Persönliche Daten, Geburt, Staatsangehörigkeiten, Pass
Aufenthaltshistorie
Aufenthaltstitel, Ein- und Ausreisen, längere Auslandsaufenthalte
Familie und Ehe
Ehepartner, Kinder, frühere Ehen, familiäre Verbindungen
Bildung und Arbeit
Schulabschlüsse, Ausbildung, Beruf, Arbeitgeber, Einkommen
Integrität und Bekenntnisse
Vorstrafen, FDGO-Bekenntnis, Erklärung zur Mehrstaatigkeit

Die Unterlagen

Dauer
2 bis 6 Wochen
Wer handelt
Sie
Ergebnis
Vollständige Nachweismappe

Die Unterlagen beschaffen Sie selbst. Wir sagen Ihnen welche, wo und in welcher Form, spezifisch für Ihre Einbürgerungsbehörde.

Nach dem Wizard entsteht eine auf Ihren Fall und Ihre Kommune zugeschnittene Unterlagen-Checkliste. Die Behörde in Berlin verlangt andere Nachweise als die in München. Manche Kommunen akzeptieren Kopien, andere bestehen auf Originalen.

Die Beschaffung selbst übernehmen Sie. Das kann mehrere Wochen dauern, insbesondere wenn ausländische Dokumente mit Apostille oder beglaubigter Übersetzung gebraucht werden. Diese Phase ist die längste, die Sie beeinflussen können.

Ausweisdokumente
Reisepass, gegebenenfalls Ausweisersatz, Aufenthaltstitel
Nachweise zur Identität
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, oft mit Apostille
Integrations-Nachweise
Sprachzertifikat B1, Einbürgerungstest oder Schulabschluss
Wirtschaftliche Nachweise
Einkommensnachweise, Meldebescheinigung
Polizeiliche Nachweise
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Die Einreichung

Dauer
1 Tag
Wer handelt
Sie
Ergebnis
Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen

Der fertige Antrag geht an Ihre Einbürgerungsbehörde. Ab diesem Moment liegt die Sache bei der Verwaltung.

Sie reichen den Antrag selbst ein: per Post, persönlich beim Termin oder über das digitale Portal Ihrer Kommune, falls vorhanden. Im Premium-Paket erhalten Sie versandfertige Unterlagen mit druckfertiger Versandanleitung — und auf Wunsch übernehmen wir den Postversand in Ihrem Auftrag.

Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen verwenden Sie für alle weiteren Anfragen.

Ab hier liegt der Antrag bei der Behörde

Die Prüfung und die Urkunde

Dauer
6 bis 36 Monate
Wer handelt
Die Behörde
Ergebnis
Einbürgerungsurkunde

Die Behörde prüft, entscheidet und übergibt. Dies ist der einzige Schritt, dessen Dauer niemand außerhalb der Verwaltung beeinflusst.

Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen, fordert bei Bedarf ergänzende Unterlagen an und entscheidet über Ihren Antrag. Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Kommune und Komplexität des Falls.

Bei positivem Bescheid werden Sie zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingeladen. Viele Kommunen organisieren dazu eine Einbürgerungszeremonie, bei der Sie neben der Urkunde auch das Grundgesetz erhalten.

Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Widerspruch und Klage sind möglich, dieser Schritt liegt außerhalb dessen, was civitas. leistet.

Während Sie warten
Die Wartezeit verkürzen wir nicht. Navigierbar machen schon.
Der Antrags-Tracker meldet Fristen, übersetzt Behördenpost und zeigt, wie lange andere in Ihrer Stadt gewartet haben.
9,90 € im Monat
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Die Zahlen

Wie lange dauert das wirklich?

Was Sie selbst und mit civitas. aktiv bearbeiten, ist ein kleiner Bruchteil der Gesamtdauer — den großen Rest wartet die Behörde. Wie klein, zeigt der Regler oben.

Phase
Schritt
Was geschieht
Wer handelt
Dauer
Phase 01
Anspruchs-Check
Sie klären, ob der Weg für Sie offen ist, bevor Sie Zeit oder Geld investieren.
Wer handelt: civitas.
3 Min.
Phase 02
Antrag und Wizard
Sie durchlaufen den strukturierten Wizard und beantworten die Fragen des Antrags in Ihrer Sprache.
Wer handelt: Sie und civitas.
30 bis 60 Min.
Phase 03
Unterlagen beschaffen
Sie bestellen Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Übersetzungen, Sprachzertifikat.
Wer handelt: Sie
2 bis 6 Wochen
Phase 04
Einreichung
Der Antrag geht mit allen Unterlagen an Ihre Einbürgerungsbehörde.
Wer handelt: Sie
1 Tag
Phase 05
Behördliche Prüfung
Die Behörde prüft, fragt bei Bedarf nach, entscheidet.
Wer handelt: Die Behörde
6 bis 36 Mon.
Abschluss
Urkunde und Zeremonie
Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, meist in feierlichem Rahmen.
Wer handelt: Die Behörde
1 Tag

Aktualisiert 17. Juli 2026, Rechtsstand Juni 2026. Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich erheblich nach Kommune.

Einordnung

Drei Wege zum Antrag.

Sie können den Antrag allein stellen, eine Anwaltskanzlei beauftragen oder civitas. nutzen. Jeder Weg hat seine Berechtigung. Hier ist die ehrliche Einschätzung, wann welcher Sinn ergibt.

Weg 01

Antrag selbst stellen

0 €
keine Kosten, voller Eigenaufwand
  • Keine Zusatzkosten über die Behördengebühr hinaus
  • Formulare der Behörde, meist nur auf Deutsch
  • Eigenständige Recherche zu Paragraphen, Voraussetzungen, Nachweisen
  • Hohes Risiko von Rückfragen oder unvollständigen Anträgen

Verlängerte Bearbeitungszeit ist typisch.

Weg 02

Digital, mehrsprachig, geführt

149 bis 699 €
einmalig, vorab bekannt
  • Strukturierter Wizard in sechs Sprachen
  • Jede Frage erklärt, kein Behördendeutsch
  • Unterlagen-Checkliste spezifisch für Ihre Kommune
  • Behördenfertiger PDF-Export
  • Persönlicher E-Mail-Support
  • Fortschritt jederzeit speicherbar und pausierbar

Fester Preis, klarer Umfang, persönlicher E-Mail-Support.

Weg 03

Anwaltliche Beratung

1.500 bis 3.500 €
Gesamthonorar, nach oben offen
  • Individuelle Rechtsberatung im Einzelfall
  • Vertretung gegenüber der Behörde bei Komplikationen
  • Klage- und Widerspruchsverfahren möglich
  • Honorar nach RVG oder Stundensatz

Sinnvoll bei Ablehnung, Vorstrafen oder komplexen Fällen.

Bereit für den ersten Schritt?

Beginnen Sie mit Phase 01.

Drei Minuten, vier Fragen. Am Ende wissen Sie, ob Ihr Weg offen ist und welche Rechtsgrundlage für Sie gilt.