Was Sie fragen, und was wir antworten.
Die 30 häufigsten Fragen zur deutschen Einbürgerung, zu civitas. und zum Antragsprozess, klar beantwortet, mit Bezug auf Gesetzestext und amtliche Vorgaben.
Was das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt, und was seit der Reform vom 27. Juni 2024 neu ist.
Grundsätzlich alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt sichern, Deutsch mindestens auf B1-Niveau beherrschen und den Einbürgerungstest bestanden haben.
Das sind die Kernvoraussetzungen nach § 10 StAG. Details und Ausnahmen auf Voraussetzungen. Ist Ihr Aufenthaltstitel noch befristet, läuft er bald aus oder steht eine Reise an, unterstützt civitas. Sie bei der rechtzeitigen Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt sind seit der StAG-Reform vom 27. Juni 2024 der Standard. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (C1-Deutsch, Ehrenamt, herausragende Leistungen) ist seit dem 30. Oktober 2025 ersatzlos abgeschafft.
Ehegatten deutscher Staatsbürger können nach 3 Jahren Aufenthalt einbürgern, sofern die Ehe mindestens 2 Jahre besteht. Für Ermessens-Einbürgerungen nach § 8 StAG sind es weiterhin 8 Jahre.
Ja. Die Reform vom 27. Juni 2024 hat die generelle Aufgabepflicht der bisherigen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Sie behalten Ihre bisherige Staatsbürgerschaft und erhalten zusätzlich die deutsche.
Ob Ihr Herkunftsland seinerseits die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, entscheidet das jeweilige nationale Recht. Manche Staaten verlangen formal die Aufgabe bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit. Die Prüfung dieser Konstellationen liegt nicht bei der deutschen Behörde.
Die gesetzliche Behördengebühr nach § 38 StAG beträgt 255 € pro erwachsener Person und 51 € pro mitbeantragtem minderjährigem Kind ohne eigene Einkünfte. Sie zahlen sie direkt an die Einbürgerungsbehörde, nicht an civitas.
Die Gebühr ist vor der Bescheiderteilung fällig. Einige Kommunen akzeptieren Ratenzahlung bei nachgewiesener finanzieller Belastung.
Je nach Kommune und Fallkomplexität zwischen ca. 6 und 36 Monaten. In Berlin und anderen Großstädten sind 18 bis 24 Monate typisch, in weniger belasteten Landkreisen 6 bis 12 Monate. Einen amtlichen bundesweiten Durchschnitt oder Median gibt es nicht.
civitas. kann die Bearbeitungszeit der Behörde nicht beschleunigen. Ein vollständiger, korrekt strukturierter Antrag reduziert jedoch Rückfragen und damit typische Verzögerungen um mehrere Monate.
§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes regelt den Standardpfad der Einbürgerung für Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Der Paragraph nennt alle Kernvoraussetzungen: Aufenthaltsdauer, Aufenthaltstitel, Sprachkenntnisse, Sicherung des Lebensunterhalts, Einbürgerungstest, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Rund 85 Prozent aller Einbürgerungen in Deutschland erfolgen über § 10 StAG. Die übrigen Wege sind § 9 (Ehegatten), § 8 (Ermessen) und §§ 13/14 (Sonderfälle wie Spätaussiedler oder im Ausland lebende Deutsche).
§ 9 StAG regelt die Einbürgerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern deutscher Staatsbürger. Hier gelten verkürzte Aufenthaltsfristen (3 Jahre) bei bestehender Ehe oder Partnerschaft von mindestens 2 Jahren.
§ 8 StAG ist die Ermessens-Einbürgerung. Sie greift, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 10 nicht vollständig erfüllt sind, die Behörde aber im konkreten Einzelfall einbürgern kann. Diese Prüfung erfolgt streng individuell, erfordert 8 Jahre Aufenthalt und ist der rechtlich unsicherste Weg zur Einbürgerung.
Grundsätzlich ja, aber nur bei Bagatellen. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen bleiben typischerweise unberücksichtigt, ebenso bestimmte Verwarnungen ohne Bewährungsauflagen.
Schwerere Strafen, insbesondere solche mit Bezug zu politisch motivierten Straftaten, Hasskriminalität oder antisemitischen Handlungen, schließen die Einbürgerung in der Regel dauerhaft aus. Bei laufenden Ermittlungsverfahren wird das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss ausgesetzt. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Was civitas. ist, was es nicht ist, und wie es sich von anderen Angeboten unterscheidet.
Ihren vollständig ausgefüllten amtlichen Antrag, eine auf Ihren Fall zugeschnittene Unterlagen-Liste und Ihre zuständige Behörde mit Anschrift und Einreichungsweg — zum Festpreis.
Sie beantworten verständliche Fragen in Ihrer Sprache, daraus entsteht der deutsche Vordruck. Unterschrift und Einreichung nehmen Sie selbst vor.
Für Standardfälle in der Regel ja. civitas. führt durch den üblichen Einbürgerungsprozess nach § 10 oder § 9 StAG.
Für komplexe Fälle (Ablehnung und Widerspruchsverfahren, Klage, ungewöhnliche Biografien mit Aufenthaltslücken, schwerwiegende Vorstrafen, § 8-Ermessens-Einbürgerungen) empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. civitas. löst keine Ausnahmesituationen.
civitas. ist reiner Self-Service ohne menschliche Berater. Keine Beratungstermine, keine Wartezeiten, keine Terminvideocalls.
Der Wizard arbeitet in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch. Einmalige Antragspakete mit Pauschalpreis ohne versteckte Kosten, kein Anwaltsmandat, keine Erfolgshonorare. Direkt nach dem Kauf starten.
civitas. strukturiert Ihren Antrag: Der digitale Wizard stellt alle Fragen, die für Ihren Fall gelten, in 14 thematischen Schritten in Ihrer Sprache und überträgt Ihre Antworten in das deutsche Behördenformular.
Sie erhalten eine Unterlagen-Checkliste spezifisch für Ihre Kommune, den behördenfertigen PDF-Export und, je nach Paket, Priority-Support, den postalischen Versand und die Rückfrage-Begleitung während der Bearbeitung.
Prinzipiell ja. Die Einbürgerungsformulare Ihrer Kommune sind öffentlich zugänglich und der Antrag kann eigenständig gestellt werden.
Die Hürde liegt meist in den oft nur deutschsprachigen Formularen, den kommunal unterschiedlichen Unterlagen-Anforderungen und der Übersetzung Ihrer individuellen Situation in Behördensprache. civitas. übernimmt diese Struktur-Arbeit. Für 149 Euro sparen Sie typischerweise 10 bis 20 Stunden Recherche und reduzieren das Risiko unvollständiger Anträge.
Sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch.
Der Wizard erfolgt vollständig in Ihrer gewählten Sprache: Fragen, Hilfstexte, Erklärungen. Das behördenfertige Antragsformular wird automatisch in deutscher Sprache erzeugt, da die Einbürgerungsbehörde nur deutsche Anträge akzeptiert. Weitere Sprachen sind für spätere Releases geplant.
Wie der Wizard funktioniert, was geschieht wenn Sie pausieren, und was nach Einreichung passiert.
30 bis 60 Minuten für eine Einzelperson. Familienanträge dauern entsprechend länger, da Daten für jedes Familienmitglied einzeln erfasst werden müssen.
Sie können den Wizard jederzeit unterbrechen und später fortsetzen. Der Stand wird automatisch gespeichert. Details zum Ablauf auf Ablauf.
Ihr Fortschritt wird automatisch gespeichert und ist über Ihr Konto jederzeit wieder aufrufbar. Sie können an einem anderen Gerät weitermachen: Laptop, Tablet, Smartphone.
Nach 90 Tagen Inaktivität erhalten Sie eine Erinnerung per E-Mail. Der Wizard-Stand bleibt so lange erhalten, wie Ihr Konto besteht.
Ja, während der Antragsbearbeitung und danach für die gesetzlich erforderliche Aufbewahrungsfrist (steuer- und handelsrechtlich bis zu 10 Jahre für Zahlungsvorgänge).
Die Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern (Hetzner, Standort Nürnberg) gespeichert. Sie können jederzeit die Löschung Ihres Kontos und Ihrer Antragsdaten beantragen; ausgenommen sind Daten, die wir aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen.
Ein automatischer Wechsel in ein höheres Paket ist derzeit nicht vorgesehen. Wählen Sie daher am besten direkt das passende Paket; bei Änderungsbedarf wenden Sie sich an unseren Support über das Kontaktformular.
Downgrades sind nicht möglich, da die Leistungen paketspezifisch konfiguriert werden und bereits aktivierte Premium-Features nicht rückwirkend entfernt werden können.
Die Bearbeitung und Entscheidung liegt ausschließlich bei der Einbürgerungsbehörde. civitas. kann eine Bewilligung nicht garantieren, und kein Anbieter darf das.
Bei Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Widerspruch und Klage gegen den Bescheid liegen außerhalb unseres Leistungsumfangs; hierfür benötigen Sie eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Migrationsrecht.
Das Familie-Paket (449 €) deckt bis zu 4 Personen gesamt ab: zum Beispiel Sie, Ihren Ehepartner und zwei Kinder. Für größere oder besondere Konstellationen (größere Familien, volljährige Kinder in Ausbildung, getrennt lebende Partner mit gemeinsamen Kindern) bitte direkt anfragen.
Die Behördengebühr nach § 38 StAG beträgt 255 € pro erwachsener Person und 51 € pro mitbeantragtem Kind. Sie ist nicht im civitas.-Preis enthalten und wird direkt an die Einbürgerungsbehörde gezahlt.
Transparent, pauschal, ohne versteckte Kosten. Was enthalten ist und wie das Widerrufsrecht funktioniert.
Vor der Erzeugung Ihres Antrags. Den Paragrafen-Check können Sie kostenlos und ohne Registrierung nutzen. Sie bezahlen einmalig.
Akzeptierte Zahlungsmethoden: Kreditkarte und Debitkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay und Google Pay.
Der vollständige digitale Wizard in allen 6 Sprachen, die personalisierte Unterlagen-Checkliste für Ihre Kommune, der behördenfertige PDF-Export. Je nach Paket zusätzlich: Priority-Support, postalischer Versand, Rückfrage-Begleitung während der Behördenbearbeitung.
Die genaue Leistungsaufschlüsselung finden Sie auf Preise.
Sie haben 14 Tage lang das Recht, den Dienst ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, solange Sie den Wizard nicht vollständig abgeschlossen haben.
Nach Fertigstellung des Antrags und dem PDF-Export erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, da die Dienstleistung dann vollständig erbracht ist. Die Einzelheiten regelt unsere Widerrufsbelehrung in den AGB.
Aktuell nein. Die Preise sind pauschal, transparent und gelten einheitlich für alle Kundinnen und Kunden. Keine versteckten Aufschläge, keine Upselling-Strategien. Der Antrags-Tracker für die Wartezeit ist ein separates, optionales Abo (9,90 €/Monat oder 99 €/Jahr).
Für gemeinnützige Organisationen und Beratungsstellen, die mehrere Personen pro Monat begleiten, existiert ein gesondertes Partnerprogramm. Details auf Anfrage.
Ja. Nach Zahlung erhalten Sie automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung per E-Mail als PDF. Auf Wunsch auch per Post.
civitas. ist aktuell als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG tätig, daher wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wo Ihre Daten gespeichert werden, was DSGVO und RDG bedeuten, und was mit Ihren Daten nach dem Antrag geschieht.
Ausschließlich auf deutschen Servern (Hetzner Online GmbH, Standort Nürnberg). Keine Datenübertragung außerhalb der EU.
Die Verbindung zwischen Ihrem Gerät und unseren Servern ist Ende-zu-Ende verschlüsselt (TLS 1.3). Die Datenbank ist zusätzlich auf Speicherebene verschlüsselt (AES-256).
Ja. civitas. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für den Zweck der Antragsbearbeitung, auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenportabilität. Details in unserer Datenschutzerklärung.
civitas. liefert strukturierte Information zum Staatsangehörigkeitsgesetz, technische Formular-Ausfüllhilfe und Unterlagen-Checklisten.
Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einzelfalls bleibt der Einbürgerungsbehörde oder einem Rechtsanwalt vorbehalten.
Bei Kontolöschung werden alle nicht gesetzlich aufbewahrungspflichtigen Daten binnen 30 Tagen vollständig und unwiderruflich gelöscht.
Daten aus abgeschlossenen Zahlungsvorgängen müssen wir aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen bis zu 10 Jahre aufbewahren. Diese Daten sind zugriffsgeschützt und werden ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke verwendet. Keine Nutzung für Marketing, Werbung oder Weitergabe an Dritte.
Nur in zwei Fällen — und beide sind vertraglich begrenzt. Sieht Ihre Behörde die Übermittlung per E-Mail als Regelweg vor, übermitteln wir ihr im letzten Schritt des Antrags-Assistenten (Antragsweg) Ihren Namen, Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse und Ihre Vorgangs-Kennung, damit die Behörde sich unmittelbar an Sie wenden kann. Im Premium-Paket versenden wir auf Ihren Auftrag zusätzlich Ihre unterschriebenen Unterlagen per Post. In allen übrigen Fällen erhalten Sie den Antrag als PDF und reichen ihn selbst ein.
Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Sie behalten zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über Ihre Daten.
Vielleicht ist Ihre Frage konkreter als eine Liste. Der Anspruchs-Check beantwortet sie in drei Minuten, anhand Ihrer Situation.
Anspruchs-Check startenWas Sie als Nächstes lesen sollten.
Die 6 Kernkriterien, 4 Rechtspfade, 5 Ausnahmen und 6 Ausschlussgründe, vollständig erläutert mit Paragraphen-Verweisen.
Sechs Fragen · drei Minuten · klare Antwort
Basis, Plus, Familie und Premium: von 149 bis 699 Euro. Inklusive Leistungsvergleich und Garantie-Details.
Wie der Wizard funktioniert
Der Check gibt konkrete Antworten.
In drei Minuten wissen Sie, ob Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft offen ist, und welcher Paragraph für Sie gilt.