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Schritt 12 · Rentenversicherung

Ihre Altersvorsorge.

Ihre eigenen Angaben zu Beitragszeiten in der Rentenversicherung — so, wie Sie sie z. B. Ihrem Versicherungsverlauf entnehmen.

Rentenversicherung
Frage 01
Hinweis: Das Gesetz nennt als eine der Voraussetzungen „mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung“ oder den Nachweis von Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG). Hier erfassen wir nur Ihre Angaben — ob und wie Zeiten angerechnet werden, bewertet ausschließlich Ihre Ausländerbehörde.
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