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Ratgeber · Einbürgerung

Einbürgerungsantrag abgelehnt — Was jetzt?

Ein abgelehnter Einbürgerungsantrag ist kein endgültiges Urteil. Das Verwaltungsrecht gibt dir klare Rechte: Widerspruch, Klage und — wenn nötig — Untätigkeitsklage. Wir erklären was zu tun ist.

Sofort: Frist prüfen

Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheids. Lass die Frist nicht verstreichen — Widerspruch hemmt den Ablauf der Klagefrist.

Widerspruch einlegen

Der Widerspruch muss schriftlich bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Begründung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend für die Fristwahrung. Die Behörde prüft dann ihren Bescheid erneut. Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, folgt die Klagefrist (1 Monat).

Klage beim Verwaltungsgericht

Gegen einen abgelehnten Widerspruch kannst du beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Ein Anwalt ist empfehlenswert — in erster Instanz beim Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Civitas vermittelt Kooperationsanwälte mit Erfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht.

Häufige Fragen

Was sind typische Ablehnungsgründe?

Häufigste Gründe: fehlende Dokumente, unzureichende Sprachkenntnisse, Bürgergeld-Bezug, strafrechtliche Vorwürfe, zu kurzer Aufenthalt, Zweifel an der Identität.

Kann ich sofort wieder einen neuen Antrag stellen?

Ja — wenn du den Ablehnungsgrund behoben hast. Ein Widerspruch oder eine Klage ist aber oft sinnvoller als ein neuer Antrag, da bei einem neuen Antrag die Behörde wieder die volle Prüfung durchführt.

Was kostet ein Widerspruchsverfahren?

Der Widerspruch selbst ist kostenfrei. Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, trägt der Antragsteller die Kosten. Anwaltskosten kommen hinzu — im Erfolgsfall kann die Behörde zur Kostentragung verurteilt werden.

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