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Einbürgerung · § 10 StAG

Ihr Antrag.
Fertig ausgefüllt

Jede Einbürgerungsbehörde verlangt andere Unterlagen. Sagen Sie uns Ihren Wohnort, dann sehen Sie sofort, welche Behörde zuständig ist und was dort zum Antrag gehört.

Häufig gesucht

Nicht dabei? Tippen Sie los. Das Verzeichnis führt 103 Behörden, 16 Bundesländer, 50 Herkunftsländer und 20 Themen.

Kostenlos und ohne Registrierung. Ihr Stand bleibt gespeichert, Sie können jederzeit weitermachen.

Der Unterschied

Warum Anträge zurückkommen.

Nicht weil die Voraussetzungen fehlen, sondern weil im Antrag etwas fehlt. Genau da setzen wir an.

Auf eigene Faust
  • Sie suchen den richtigen Vordruck. Jede Behörde hat einen eigenen.
  • Sie übersetzen Amtsdeutsch und raten, was gemeint ist.
  • Sie tragen dieselben Daten in fünf Formulare ein.
  • Sie erfahren erst nach Wochen, welche Anlage fehlt.
  • Nach jeder Nachforderung geht es wieder von vorn los.
Mit civitas.
  • Der Vordruck Ihrer Behörde ist hinterlegt, für jede Stadt im Verzeichnis.
  • Gefragt wird in Ihrer Sprache, in normalen Sätzen.
  • Jede Angabe einmal. Der Rest wird eingesetzt.
  • Das Anlagenverzeichnis nennt jeden Nachweis vorher.
  • Ihr Stand bleibt gespeichert, Ändern jederzeit möglich.
So läuft es

Drei Schritte, dann liegt alles bereit.

Sie machen die Angaben, wir machen die Unterlagen. Abgegeben wird bei Ihrer Behörde, entschieden auch.

Sie erzählen, wir fragen nach

Wir fragen nur, was in Ihrem Fall zählt. Wer keine Kinder hat, bekommt keine Fragen zu Kindern. Aufhören und später weitermachen geht jederzeit.

kostenlos, ohne Konto
Das fragen wir Sie
  • Seit wann leben Sie in Deutschland?Monat und Jahr genügen
  • Welchen Aufenthaltstitel haben Sie?Auswahl statt Paragraphen
  • Wie sichern Sie Ihren Lebensunterhalt?Arbeit, Selbstständigkeit, Rente
  • Haben Sie einen Sprachnachweis?Zertifikat, Schule oder Studium

Sie wissen noch nicht, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?

Kostenlos prüfen, sechs Fragen
Das Verzeichnis

Zu jedem Ort eine eigene Seite.

Weil sich die Unterschiede nicht im Gesetz zeigen, sondern im Vollzug: welche Nachweise verlangt werden, ob es ein Portal gibt, wie lange es dauert.

Städte

Zuständige Behörde, verlangte Unterlagen und Bearbeitungszeit vor Ort.
103 Seiten

Herkunftsländer

Was Ihr Herkunftsstaat für die Entlassung verlangt und wann sie entfällt.
50 Seiten

Bundesländer

Die Verwaltungsvorschrift, nach der Ihr Land das Bundesrecht ausführt.
16 Seiten

Themen

Test, Sprachnachweis, Kosten, Dauer, Kinder, doppelte Staatsbürgerschaft.
20 Seiten
Einbürgerung ist ein Anspruch

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht darauf.

§ 10 StAG gibt einen Anspruch, kein Ermessen. Am Antrag scheitert es trotzdem oft. Fangen Sie mit Ihrem Wohnort an, den Rest machen wir.

16 Bundesländer · 103 Städte · 50 Herkunftsländer · 189