Die 3-Jahres-Regel bei Ehe
Wer mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet ist und seit mindestens 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, kann die Einbürgerung beantragen — statt der üblichen 5 Jahre. Zusätzliche Voraussetzung: Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens 2 Jahre bestehen.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten?
Auch bei Ehegattennachzug gelten alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen: B1-Deutschkenntnisse, Straffreiheit, Sicherung des Lebensunterhalts und der bestandene Einbürgerungstest. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss seit der StAG-Reform vom 27.06.2024 grundsätzlich nicht mehr aufgegeben werden — die deutsche Staatsbürgerschaft kann in der Regel zusätzlich zur bisherigen erworben werden (Mehrstaatigkeit).
Was wenn die Ehe scheitert?
Wird die Ehe nach der Einbürgerung geschieden, hat das keine Auswirkungen auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer die Einbürgerung erschlichen hat (z.B. Scheinehe), kann sie verlieren — aber eine ehrliche Scheidung nach der Einbürgerung ist kein Problem.
Häufige Fragen
Reicht eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
Ja — eingetragene Lebenspartnerschaften mit einem deutschen Staatsangehörigen werden der Ehe gleichgestellt und ermöglichen ebenfalls die Einbürgerung nach 3 Jahren.
Zählt die Zeit vor der Heirat mit?
Ja. Die 3-Jahres-Aufenthaltsfrist läuft ab dem Zeitpunkt des rechtmäßigen Aufenthalts — nicht ab dem Hochzeitsdatum. Die Ehe muss aber bei Antragstellung mindestens 2 Jahre bestehen.
Was wenn mein Partner noch kein Deutscher ist?
Dann gilt die normale 5-Jahres-Frist. Die verkürzte Frist gilt nur wenn der Ehegatte bereits deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger ist.