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Ratgeber · Einbürgerung

Einbürgerung als Selbstständige/r

Selbstständige und Freiberufler können sich einbürgern lassen — müssen aber den Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung durch Unternehmensunterlagen statt Gehaltsabrechnungen erbringen.

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Welche Dokumente brauchen Sie?

Statt Gehaltsnachweis: Steuerbescheide der letzten 3 Jahre, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzen, Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Nachweis, aktueller Kontoauszug. Die Behörde prüft ob das Einkommen dauerhaft und ausreichend ist.

Was gilt als ausreichendes Einkommen?

Das Einkommen muss dauerhaft den Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung sichern — für Sie und Ihre Familie. Als Richtwert gilt: kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe). Wohngeld allein ist gesetzlich kein Ausschlussgrund nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG, kann von der Behörde aber als Indiz gewertet werden. Saisonale Schwankungen werden toleriert wenn der Jahresdurchschnitt stimmt.

Was wenn es schlechte Jahre gab?

Einzelne schlechte Geschäftsjahre sind nicht automatisch ausschließend — die Behörde schaut auf den Gesamttrend. Wenn Sie in den letzten Jahren staatliche Unterstützung bezogen haben, kann das problematisch sein. Im Zweifelsfall: anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Häufige Fragen

Ich bin Freelancer ohne Gewerbeanmeldung — geht das?

Ja. Freiberufler (Künstler, IT, Journalisten etc.) können den Freiberufler-Status durch Steuerbescheide nachweisen. Gewerbeanmeldung nicht nötig.

Zählt Bürgergeld als schädlich?

Ja — aktueller Bürgergeld-Bezug ist grundsätzlich schädlich für die Einbürgerung. Ausnahmen: selbstverschuldet? Ausnahmetatbestände in §10 Abs. 1 StAG beachten.

Wie weit zurück schaut die Behörde?

In der Regel 3 Jahre rückwirkend. Bei Zweifeln auch länger.

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