Miteinbürgerung bei Eltern-Einbürgerung
Minderjährige Kinder können gemeinsam mit dem Elternteil eingebürgert werden. Die Gebühr beträgt nur 51 € pro minderjährigem Kind ohne eigenes Einkommen (statt 255 € für Erwachsene). Voraussetzung: Das Kind lebt rechtmäßig in Deutschland.
Geburtsrecht (Jus soli)
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (z. B. eine Niederlassungserlaubnis). Mit dem StAG 2024 (in Kraft seit 27. Juni 2024) wurde die erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre verkürzt und die frühere Optionspflicht abgeschafft – das Erfordernis eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bleibt jedoch bestehen.
Einbürgerung von Kindern allein
Auch ohne gleichzeitige Einbürgerung der Eltern können minderjährige Kinder eingebürgert werden, wenn sie die Voraussetzungen selbst erfüllen — z.B. bei sehr langer Aufenthaltsdauer oder wenn ein Elternteil bereits Deutscher ist.
Häufige Fragen
Was kostet die Miteinbürgerung meines Kindes?
51 € pro minderjährigem Kind ohne eigenes Einkommen, das gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert wird (statt 255 € für Erwachsene).
Muss mein Kind den Einbürgerungstest ablegen?
Nein — Kinder unter 16 Jahren sind vom Einbürgerungstest befreit.
Verliert mein Kind die andere Staatsbürgerschaft?
Nein — seit StAG 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Kinder uneingeschränkt möglich.