Zum Hauptinhalt springen

Einbürgerung · Stadt

Einbürgerung in Oldenburg (Oldenburg).

Zuständige Behörde, Bearbeitungszeit, Antragsweg und die nötigen Unterlagen — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Oldenburg (Oldenburg).

Wohnort

Oldenburg (Oldenburg)

Zuständige Behörde

Stadt Oldenburg — Stadtamt, Einbürgerungsbehörde

Ziel

Deutscher Pass

Der Weg in vier Etappen

Bundesland

Niedersachsen

Ihr Verfahren läuft nach Landeszuständigkeit

Einreichung

Per Post

Regelweg laut Behörde: auf dem Postweg

Sie erhalten

civitas-Antrag

behördenfertiges PDF — ausgefüllt und prüfbar

In vier Schritten · Der Weg in Oldenburg (Oldenburg)

Von der Prüfung zum Antrag.

civitas. ist eine digitale Ausfüllhilfe. Wir führen Sie strukturiert durch jede Voraussetzung.

01

Anspruch prüfen

Kostenloser Anspruchs-Check: Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, Identität — entlang § 10 StAG.

Anspruch in Oldenburg (Oldenburg) prüfen Kostenlos und ohne Anmeldung.
02

Angaben erfassen

Strukturierte Fragen in mehreren Schritten, mehrsprachig. Jede Angabe wird auf Plausibilität geprüft.

03

Unterlagen zusammenstellen

Eine auf Oldenburg (Oldenburg) zugeschnittene Checkliste — welche Nachweise, in welcher Form.

Folgende Dokumente werden in Oldenburg (Oldenburg) bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG in der Regel erwartet. Die konkrete Liste kann je nach Einzelfall variieren — bei Familienanträgen kommen Anlagen pro Person hinzu.

  • Gültiger Reisepass (biometrisch) — bei Mehrstaatigkeit alle vorlegen
  • Aufenthaltstitel mit Beleg über mindestens 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt
  • Sprachzertifikat B1 (telc, Goethe, ÖSD oder DTZ) oder anerkannte Alternative
  • Einbürgerungstest-Zeugnis mit mindestens 17/33 Punkten
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Führungszeugnis aus dem deutschen Bundeszentralregister
  • Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Heiratsurkunde mit Apostille (falls verheiratet)
  • Erweiterte Meldebescheinigung als Aufenthaltsverlauf-Triangulation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Aufenthaltsverlauf
Diese Checkliste per E-Mail erhalten

Zwischenhalt · Noch nicht startklar?

Unterlagen-Checkliste per E-Mail

Tragen Sie sich ein: Wir senden Ihnen die Unterlagen-Checkliste für die Einbürgerung nach § 10 StAG direkt per E-Mail. Den Anspruchs-Check können Sie sofort starten.

04

Ankunft

Antrag erhalten

Sie erhalten den behördenfertigen Antrag für Oldenburg (Oldenburg) — ausgefüllt und prüfbar.

Die Einbürgerungsbehörde in Oldenburg (Oldenburg) sieht für den Antrag den Postweg als Regelweg vor.

Stadt Oldenburg stellt ihr eigenes Antragsformular auf Einbürgerung (Stand 07/24) als ausfüllbares PDF zum Download und alternativ als digitalen Online-Antrag über das ServicePortal bereit.

Der erste Schritt ist der Check — kostenlos und ohne Anmeldung

Bereits beantragt?

Bearbeitungszeit & Stand im Blick.

Behalten Sie Frist, Bearbeitungsstand und § 75 VwGO-Optionen im Blick — der civitas. Antrags-Tracker erinnert an Nachreichungen und übersetzt Behördenbriefe.

Bearbeitungszeit laut Medienbericht: derzeit 21 Monate(Presse, Behörden-Zitat)

Quelle: Nordwest-Zeitung (NWZ) – zitiert Stadtverwaltung Oldenburg · Stand: 2024-09-18

Einordnung der Behörde

Laut Auskunft der Stadtverwaltung gegenüber der NWZ (Stand 09/2024) lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eingereichter Einbürgerungsanträge bei rund 21 Monaten, bedingt durch ~3.200 offene Anträge und stark gestiegene Antragszahlen. Die tatsächliche Dauer hängt vom Einzelfall und der Mitwirkung der Antragstellenden ab; eine aktuellere offizielle Zahl zur Gesamt-Verfahrensdauer lag zum Prüfzeitpunkt nicht vor.

Einbürgerungen im Land · 2024

23.380

Niedersachsen — Rang 5 unter den sechzehn Ländern. Ihr Verfahren ist keine Ausnahme, sondern Verwaltungsalltag.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle Einbürgerungen nach Bundesländern · Stand: Berichtsjahr 2024, veröffentlicht 2025

Behördengebühr (§ 38 StAG)

255 € je erwachsener Person, 51 € je miteingebürgertem Kind

Die Gebühr ist bundeseinheitlich festgelegt und unabhängig von der Kommune, bei der Sie einreichen. Kosten im Detail

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Einbürgerung in Oldenburg (Oldenburg).

Antworten auf die häufigsten Fragen mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist in Oldenburg für die Einbürgerung zuständig?

Zuständig ist das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/Einbürgerungen. Das Ausländerbüro entscheidet über Ihren Antrag in eigener Zuständigkeit und ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr telefonisch unter 0441 235-4444 erreichbar. Civitas. bereitet Ihren Antrag und die Unterlagen vollständig vor.

02Wie bekomme ich in Oldenburg einen Termin für die Einbürgerung?

Vorsprachen im Ausländerbüro finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Einen Termin vereinbaren Sie montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr telefonisch unter 0441 235-4444. Bevor Sie dort vorsprechen, lohnt es sich, alle Unterlagen vollständig beisammen zu haben – Civitas. erstellt Ihnen dafür eine auf Ihren Fall zugeschnittene Checkliste.

03Auf welchem Weg reiche ich den Einbürgerungsantrag in Oldenburg ein?

Die Stadt Oldenburg stellt über ihr ServicePortal ein eigenes ausfüllbares Antragsformular auf Einbürgerung (Stand 07/24) bereit; alternativ ist ein digitaler Online-Antrag möglich. Civitas. erzeugt Ihnen den ausgefüllten Antrag samt Unterlagen, sodass Sie ihn beim Ausländerbüro einreichen können. Verbindliche Auskünfte zum Einreichungsweg gibt das Ausländerbüro selbst.

04Wie lange dauert die Einbürgerung in Oldenburg?

Eine amtliche Regel-Bearbeitungszeit veröffentlicht die Stadt Oldenburg nicht. Bundesweit liegt die Dauer je nach Auslastung der Behörde meist zwischen 12 und 24 Monaten. In Oldenburg ist die Zahl der Anträge zuletzt stark gestiegen (1.067 Einbürgerungen im Jahr 2024, Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen), weshalb mit Wartezeiten zu rechnen ist. Ein vollständiger, korrekt ausgefüllter Antrag vermeidet Rückfragen und kann den Ablauf beschleunigen.

05Welche Unterlagen brauche ich für die Einbürgerung in Oldenburg?

Üblich sind Reisepass, Aufenthaltstitel, B1-Sprachzertifikat, Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest, Einkommensnachweise der letzten Monate, Führungszeugnis sowie Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde mit Übersetzung. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, legt das Ausländerbüro fest; Civitas. stellt Ihnen eine vollständige Checkliste für Ihren Fall zusammen.

06Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG brauchen Sie in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, einen gesicherten Lebensunterhalt, Deutsch auf B1-Niveau, einen bestandenen Einbürgerungstest und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung; auch Straffreiheit wird geprüft. Bei Ehegatten von Deutschen genügen nach § 9 StAG drei Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Bestehen der Ehe. Die endgültige Prüfung nimmt das Ausländerbüro Oldenburg vor.

Bereit für den Antrag?

Einbürgerung in Oldenburg (Oldenburg) —
in vier Schritten zum Antrag.

civitas. führt Sie durch alle Voraussetzungen und erzeugt den behörden­fertigen Antrag — angepasst an die Anforderungen von Oldenburg (Oldenburg).