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Ratgeber · Einbürgerung

Einbürgerung beschleunigen — Was wirklich hilft

Einbürgerungen dauern in Deutschland 12 bis 36 Monate. Mit der richtigen Strategie kann man die Bearbeitungszeit signifikant verkürzen. Wir zeigen was wirklich hilft.

Ihr nächster Schritt

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Vollständige Unterlagen von Anfang an

Der wichtigste Faktor: Reichen Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt ein. Jede Rückfrage der Behörde kostet 4–12 Wochen. Civitas prüft Ihre Unterlagen vor der Einreichung auf Vollständigkeit und häufige Fehler.

Frühestmöglicher Antrag

Stellen Sie den Antrag, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen — nicht später. Die Bearbeitungszeit läuft ab Eingang des vollständigen Antrags. Wer wartet, verliert Zeit. Beachten Sie auch: Bei Bearbeitungszeiten von 18+ Monaten sollten Sie frühzeitig planen.

Untätigkeitsklage nach 3 Monaten

Wenn die Behörde nach 3 Monaten ohne sachlichen Grund nicht reagiert hat, kann die Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden (§ 75 VwGO). In der Praxis führt die Klageandrohung oder die tatsächliche Klage oft zur schnellen Bearbeitung. Da dies eine anwaltliche Tätigkeit ist, vermittelt civitas hierfür den Kontakt zu einer Partnerkanzlei.

Häufige Fragen

Hilft persönliche Vorsprache bei der Behörde?

Manchmal — aber nur, wenn Sie konkrete Fragen haben oder fehlende Dokumente nachreichen möchten. Unangemeldetes Erscheinen ohne Termin führt meist zu nichts und verlängert den Prozess nicht.

Gibt es Beschleunigungsgebühren?

Nein — eine Beschleunigungsgebühr kennt das deutsche Recht nicht. Die gesetzliche Gebühr von 255 € ist für alle gleich.

Wann ist eine Untätigkeitsklage sinnvoll?

Ab 3 Monaten ohne Reaktion der Behörde. In Berlin und Frankfurt, wo Wartezeiten besonders lang sind, ist sie häufiger notwendig. Da das Führen einer Klage eine anwaltliche Tätigkeit ist, vermittelt civitas hierfür den Kontakt zu einer Partnerkanzlei.

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255 €Behördengebühr

Die Behördengebühr nach § 38 StAG (255 € pro erwachsener Person, 51 € pro mitbeantragtem Kind) zahlen Sie direkt an die Einbürgerungsbehörde, nicht an civitas.

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Checkliste: Unterlagen für die Einbürgerung

Welche Nachweise die Einbürgerungsbehörde nach § 10 StAG verlangt, in der Reihenfolge, in der Sie sie brauchen. Als PDF per E-Mail.

Gilt erst nach Klick in der Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-in).

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