Einbürgerung · Stadt
Einbürgerung in Bochum.
Zuständige Behörde, Bearbeitungszeit, Antragsweg und die nötigen Unterlagen — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Bochum.
Wohnort
Bochum
Zuständige Behörde
Stadt Bochum — Einbürgerungsbehörde
Ziel
Deutscher Pass
Der Weg in vier EtappenBundesland
Nordrhein-Westfalen
Ihr Verfahren läuft nach Landeszuständigkeit
Einreichung
Online-Portal
Regelweg: das Online-Portal der Behörde
Sie erhalten
civitas-Antrag
behördenfertiges PDF — ausgefüllt und prüfbar
In vier Schritten · Der Weg in Bochum
Von der Prüfung zum Antrag.
civitas. ist eine digitale Ausfüllhilfe. Wir führen Sie strukturiert durch jede Voraussetzung.
Anspruch prüfen
Kostenloser Anspruchs-Check: Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, Identität — entlang § 10 StAG.
Angaben erfassen
Strukturierte Fragen in mehreren Schritten, mehrsprachig. Jede Angabe wird auf Plausibilität geprüft.
Unterlagen zusammenstellen
Eine auf Bochum zugeschnittene Checkliste — welche Nachweise, in welcher Form.
Folgende Dokumente werden in Bochum bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG in der Regel erwartet. Die konkrete Liste kann je nach Einzelfall variieren — bei Familienanträgen kommen Anlagen pro Person hinzu.
- Gültiger Reisepass (biometrisch) — bei Mehrstaatigkeit alle vorlegen
- Aufenthaltstitel mit Beleg über mindestens 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt
- Sprachzertifikat B1 (telc, Goethe, ÖSD oder DTZ) oder anerkannte Alternative
- Einbürgerungstest-Zeugnis mit mindestens 17/33 Punkten
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Führungszeugnis aus dem deutschen Bundeszentralregister
- Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Heiratsurkunde mit Apostille (falls verheiratet)
- Erweiterte Meldebescheinigung als Aufenthaltsverlauf-Triangulation
- Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Aufenthaltsverlauf
Zwischenhalt · Noch nicht startklar?
Unterlagen-Checkliste per E-Mail
Tragen Sie sich ein: Wir senden Ihnen die Unterlagen-Checkliste für die Einbürgerung nach § 10 StAG direkt per E-Mail. Den Anspruchs-Check können Sie sofort starten.
Ankunft
Antrag erhalten
Sie erhalten den behördenfertigen Antrag für Bochum — ausgefüllt und prüfbar.
EfA-Portal: BundID-Login erforderlich, NRW-weiter Standard.
Der erste Schritt ist der Check — kostenlos und ohne AnmeldungBereits beantragt?
Bearbeitungszeit & Stand im Blick.
Behalten Sie Frist, Bearbeitungsstand und § 75 VwGO-Optionen im Blick — der civitas. Antrags-Tracker erinnert an Nachreichungen und übersetzt Behördenbriefe.
Bearbeitungszeit laut Behörde: zurzeit ungefähr 12 Monate
Quelle: IT.NRW Tab. 7 (Einbürgerungen) + Stadt Bochum (Median, bochum.de) · Stand: 2025-05-20
Einordnung der Behörde
Die Stadt Bochum nennt auf ihrer offiziellen Einbürgerungsseite (bochum.de) eine Bearbeitungsdauer von zurzeit ungefähr 12 Monaten; Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. In einem Bericht von Radio Bochum vom Juni 2025 gab die Stadt nach eigenen Angaben eine Reduzierung auf aktuell etwa 8 Monate an — diese niedrigere Zahl ist auf der amtlichen Seite jedoch (noch) nicht bestätigt, daher ist die offizielle 12-Monats-Angabe maßgeblich.
Einbürgerungen im Land · 2024
68.705
Nordrhein-Westfalen — Rang 1 unter den sechzehn Ländern. Ihr Verfahren ist keine Ausnahme, sondern Verwaltungsalltag.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle Einbürgerungen nach Bundesländern · Stand: Berichtsjahr 2024, veröffentlicht 2025
Behördengebühr (§ 38 StAG)
255 € je erwachsener Person, 51 € je miteingebürgertem Kind
Die Gebühr ist bundeseinheitlich festgelegt und unabhängig von der Kommune, bei der Sie einreichen. Kosten im Detail
Quellen
- IT.NRW Tab. 7 (Einbürgerungen) + Stadt Bochum (Median, bochum.de) · geprüft 2025-05-20
Kontext & Verweise
Rund um Bochum.
Bundesland
Bochum liegt in Nordrhein-Westfalen. Zuständigkeiten, Besonderheiten und alle erfassten Behörden des Landes bündelt die Übersicht.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Häufige Themen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Einbürgerung in Bochum.
Antworten auf die häufigsten Fragen mit Verweis auf die zuständige Stelle.
01Welche Behörde ist in Bochum für die Einbürgerung zuständig?
Zuständig ist das Einbürgerungsbüro der Stadt Bochum im Rathaus (Ebene 4, Willy-Brandt-Platz 2-6, 44777 Bochum). Sie erreichen die Stelle telefonisch unter 0234 910-2555 oder per E-Mail an einbuergerung@bochum.de. Civitas. bereitet Ihren Antrag und alle Unterlagen so vor, dass Sie alles beim Einbürgerungsbüro einreichen können.
02Wie reiche ich meinen Einbürgerungsantrag in Bochum ein?
Bochum nutzt die digitale Antragsstrecke über das EfA-Portal antragsservice-einbuergerung.de/05911000 (Login mit BundID). Alternativ können Sie den Antrag per E-Mail an einbuergerung@bochum.de oder schriftlich per Post an das Einbürgerungsbüro im Rathaus schicken. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03Brauche ich für die Einbürgerung in Bochum einen Termin?
Für die reine Antragstellung brauchen Sie keinen Termin – das geht online, per E-Mail oder per Post. Einen persönlichen Termin im Einbürgerungsbüro gibt es nur nach vorheriger Vereinbarung, und zwar telefonisch unter 0234 910-2555 oder per E-Mail. Eine Online-Terminbuchung für die Einbürgerung bietet die Stadt Bochum nicht an.
04Wie lange dauert die Einbürgerung in Bochum?
Die Stadt Bochum gibt die Bearbeitungsdauer für Einbürgerungsverfahren mit zurzeit etwa 12 Monaten an (bochum.de). Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein vollständiger, korrekt ausgefüllter Antrag mit allen Unterlagen vermeidet Rückfragen und hält das Verfahren in Gang.
05Welche Voraussetzungen nennt die Stadt Bochum für die Einbürgerung?
Für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG nennt Bochum unter anderem fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, einen gültigen Aufenthaltstitel, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und keine Verurteilung wegen einer Straftat. Bei Ehegatten von Deutschen genügen nach § 9 StAG drei Jahre Aufenthalt und zwei Jahre Ehebestand. Die endgültige Prüfung liegt allein beim Einbürgerungsbüro.
06Was kostet die Einbürgerung in Bochum?
Die Stadt Bochum gibt für die Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro pro Person an; für mitkindergeführte Kinder ohne eigenes Einkommen fallen 51 Euro an (Stand bochum.de). Hinzu kommen je nach Fall Kosten für Urkunden, beglaubigte Übersetzungen und Nachweise. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall gibt die Behörde.
Bereit für den Antrag?
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civitas. führt Sie durch alle Voraussetzungen und erzeugt den behördenfertigen Antrag — angepasst an die Anforderungen von Bochum.
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Der Anspruchs-Check geht Ihre Voraussetzungen entlang § 10 StAG durch — Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, Identität.
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