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Ratgeber · Einbürgerung

Einbürgerung als EU-Bürger — der einfachste Weg

Für EU-Bürger ist die Einbürgerung in Deutschland besonders unkompliziert: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist automatisch möglich, und statt einer Aufenthaltserlaubnis reicht die Freizügigkeitsbescheinigung.

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Vorteile für EU-Bürger

EU-Bürger müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Sie benötigen keine klassische Aufenthaltserlaubnis, sondern können die Freizügigkeitsbescheinigung (EU-Meldebescheinigung) als Aufenthaltsnachweis vorlegen. Die Dokumente aus dem Heimatland sind oft einfacher zu beschaffen.

Welche Dokumente brauchen EU-Bürger?

Benötigt werden: EU-Personalausweis oder Reisepass, Freizügigkeitsbescheinigung oder Meldebestätigung, Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (sofern nicht deutsch), Heiratsurkunde (falls zutreffend). Kein Führungszeugnis aus dem Heimatland, keine Legalisierung.

Gleiche Voraussetzungen wie alle anderen

Trotz vereinfachter Dokumentenlage gelten dieselben Grundvoraussetzungen: 5 Jahre Aufenthalt (oder 3 Jahre bei Ehe mit Deutschen), B1-Deutschkenntnisse, Straffreiheit, Einbürgerungstest und Selbstunterhalt. EU-Bürger sind also nicht automatisch qualifiziert — nur der Prozess ist einfacher.

Häufige Fragen

Muss ich als EU-Bürger den Einbürgerungstest machen?

Ja — der Einbürgerungstest ist für alle Pflicht, egal welche Staatsangehörigkeit. Ausnahmen gelten nur bei deutschen Schulabschlüssen oder Behinderung.

Verliere ich meinen EU-Personalausweis nach der Einbürgerung?

Nein. Da Sie als EU-Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft behalten können, bleiben Sie Staatsbürger Ihres Heimatlandes und können dessen Dokumente weiter nutzen.

Reicht die Anmeldebescheinigung statt einer Aufenthaltserlaubnis?

Ja — EU-Bürger brauchen keine separate Aufenthaltserlaubnis. Die Ummeldebescheinigung (Freizügigkeitsbescheinigung) gilt als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

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