Einbürgerung · Stadt
Einbürgerung in Dresden.
Zuständige Behörde, Bearbeitungszeit, Antragsweg und die nötigen Unterlagen — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Dresden.
Wohnort
Dresden
Zuständige Behörde
Landeshauptstadt Dresden — Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ziel
Deutscher Pass
Der Weg in vier EtappenBundesland
Sachsen
Ihr Verfahren läuft nach Landeszuständigkeit
Sie erhalten
civitas-Antrag
behördenfertiges PDF — ausgefüllt und prüfbar
In vier Schritten · Der Weg in Dresden
Von der Prüfung zum Antrag.
civitas. ist eine digitale Ausfüllhilfe. Wir führen Sie strukturiert durch jede Voraussetzung.
Anspruch prüfen
Kostenloser Anspruchs-Check: Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, Identität — entlang § 10 StAG.
Angaben erfassen
Strukturierte Fragen in mehreren Schritten, mehrsprachig. Jede Angabe wird auf Plausibilität geprüft.
Unterlagen zusammenstellen
Eine auf Dresden zugeschnittene Checkliste — welche Nachweise, in welcher Form.
Folgende Dokumente werden in Dresden bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG in der Regel erwartet. Die konkrete Liste kann je nach Einzelfall variieren — bei Familienanträgen kommen Anlagen pro Person hinzu.
- Gültiger Reisepass (biometrisch) — bei Mehrstaatigkeit alle vorlegen
- Aufenthaltstitel mit Beleg über mindestens 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt
- Sprachzertifikat B1 (telc, Goethe, ÖSD oder DTZ) oder anerkannte Alternative
- Einbürgerungstest-Zeugnis mit mindestens 17/33 Punkten
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Führungszeugnis aus dem deutschen Bundeszentralregister
- Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Heiratsurkunde mit Apostille (falls verheiratet)
- Erweiterte Meldebescheinigung als Aufenthaltsverlauf-Triangulation
- Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Aufenthaltsverlauf
Zwischenhalt · Noch nicht startklar?
Unterlagen-Checkliste per E-Mail
Tragen Sie sich ein: Wir senden Ihnen die Unterlagen-Checkliste für die Einbürgerung nach § 10 StAG direkt per E-Mail. Den Anspruchs-Check können Sie sofort starten.
Ankunft
Antrag erhalten
Sie erhalten den behördenfertigen Antrag für Dresden — ausgefüllt und prüfbar.
Online-Terminvereinbarung. Antragstellung nach persönlichem Beratungsgespräch.
Der erste Schritt ist der Check — kostenlos und ohne AnmeldungBereits beantragt?
Bearbeitungszeit & Stand im Blick.
Behalten Sie Frist, Bearbeitungsstand und § 75 VwGO-Optionen im Blick — der civitas. Antrags-Tracker erinnert an Nachreichungen und übersetzt Behördenbriefe.
Bearbeitungszeit laut Behörde: etwa drei Jahre (Wartezeit ab Antragstellung)
Quelle: Landeshauptstadt Dresden (dresden.de) · Stand: 2026-05-12
Einordnung der Behörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde Dresden gibt selbst eine aktuelle Wartezeit ab Antragstellung von "etwa drei Jahren" an und bearbeitet (Stand Mai 2026) Anträge aus August 2023; jeder Antrag wird individuell und umfassend geprüft, weshalb die tatsächliche Dauer im Einzelfall abweichen kann. Die lange Dauer wird mit hohem Antragsaufkommen und begrenztem Personal begründet.
Behördengebühr (§ 38 StAG)
255 € je erwachsener Person, 51 € je miteingebürgertem Kind
Die Gebühr ist bundeseinheitlich festgelegt und unabhängig von der Kommune, bei der Sie einreichen. Kosten im Detail
Quellen
- SPD-Fraktion Dresden 06/2025 + Ausländerrat Dresden: durchschnittliche Bearbeitungsdauer 26-27 Mon., Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn ~31 Mon. (Feb 2026). 3.850 Anträge nicht in Endbearbeitung, 1.108 Anträge 2025, 667 Einbürgerungen, 42 Ablehnungen. Personalbedarf 29 VZÄ, vorhanden 16. · geprüft 2026-04-24
- Landeshauptstadt Dresden (dresden.de) · geprüft 2026-05-12
Kontext & Verweise
Rund um Dresden.
Bundesland
Dresden liegt in Sachsen. Zuständigkeiten, Besonderheiten und alle erfassten Behörden des Landes bündelt die Übersicht.
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Häufige Themen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Einbürgerung in Dresden.
Antworten auf die häufigsten Fragen mit Verweis auf die zuständige Stelle.
01Wo stelle ich den Einbürgerungsantrag in Dresden?
Den Einbürgerungsantrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises in Dresden. Civitas. bereitet Ihren Antrag und alle Unterlagen vollständig vor, damit Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen können.
02Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?
Für die Einbürgerung nach § 10 StAG brauchen Sie in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, einen sicheren Lebensunterhalt, Deutsch auf B1-Niveau, einen bestandenen Einbürgerungstest und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Straffreiheit wird ebenfalls geprüft.
03Welche Dokumente brauche ich für die Einbürgerung in Dresden?
Üblich sind Reisepass, Aufenthaltstitel, B1-Sprachzertifikat, Einbürgerungstest-Zeugnis, Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Führungszeugnis sowie Geburts- und ggf. Heiratsurkunde mit Übersetzung. Civitas. erstellt Ihnen eine vollständige Checkliste für Ihren Fall.
04Wie lange dauert die Einbürgerung in Dresden?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Auslastung der Behörde ab und liegt je nach Kommune und Fall meist zwischen 6 und 36 Monaten. Ein vollständiger, korrekt ausgefüllter Antrag mit allen Unterlagen vermeidet Rückfragen und kann den Ablauf spürbar beschleunigen.
Bereit für den Antrag?
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civitas. führt Sie durch alle Voraussetzungen und erzeugt den behördenfertigen Antrag — angepasst an die Anforderungen von Dresden.
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Der Anspruchs-Check geht Ihre Voraussetzungen entlang § 10 StAG durch — Aufenthaltsdauer, Sprache, Einkommen, Identität.
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