Nationalitäten · Übersicht
Einbürgerung nach Herkunftsland.
Seit der StAG-Reform 2024 ist die Mehrstaatigkeit für alle Herkunftsländer grundsätzlich möglich — die genauen Anforderungen an Dokumente aus dem Heimatland und die Praxis der Behörden bei länderspezifischen Eigenheiten unterscheiden sich aber weiterhin. Wählen Sie Ihr Herkunftsland für Detail-Hinweise.
Das Verzeichnis · Alle 50 Herkunftsländer
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36 Nicht-EU- und 14 EU-Länder — jedes Wort führt zu den Detail-Hinweisen des Landes.
Suche auf Deutsch oder in Originalschrift — z. B. „Syrien“ oder „سوريا“.
Verzeichnis
50 Länder
mit Detail-Hinweisen erfasst
Gliederung
36 + 14
Nicht-EU- und EU-Länder
Voraussetzungen
Kostenlos prüfen
§10 StAG, ohne Anmeldung
Ungefähre, gerundete Angaben — wie im Länderverzeichnis dieser Seite.
StAG-Reform 2024 · Vorher / Nachher
Mehrstaatigkeit ist die Regel.
Mit der StAG-Reform 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich für alle Herkunftsländer möglich. Die bisherige Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ist entfallen.
Bis 2024Entfallen
Die bisherige Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ist entfallen.
Seit 2024Die Regel
Mit der StAG-Reform 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich für alle Herkunftsländer möglich.
01
Was gleich bleibt
Der Weg nach §10 StAG
Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt der reguläre Einbürgerungsweg nach §10 StAG: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, B1 Deutsch, gesicherter Lebensunterhalt und Einbürgerungstest.
02
Was sich unterscheidet
Dokumente aus dem Heimatland
Was sich pro Herkunftsland weiterhin unterscheidet: welche Dokumente konkret aus dem Heimatland beschafft werden müssen, ob diese eine Apostille oder Legalisation brauchen, und welche praktischen Hürden bei der Beschaffung bestehen (z. B. Konsulats-Termine, Übersetzer-Verfügbarkeit).
In drei Minuten
Kostenlos und ohne Anmeldung.
Das Länderverzeichnis
Alle 50 Länder.
Wählen Sie Ihr Herkunftsland für Detail-Hinweise.
Nicht-EU-Länder · 36
Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt der reguläre Einbürgerungsweg nach §10 StAG: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, B1 Deutsch, gesicherter Lebensunterhalt und Einbürgerungstest.
EU-Länder · 14
Bei EU-Staatsangehörigen ist die Mehrstaatigkeit ohnehin gesetzlich vorgesehen — die Einbürgerung erfolgt regulär nach §10 StAG. Aufenthaltszeiten als Unionsbürger werden vollständig angerechnet.
Kein Treffer im Verzeichnis.
In drei Minuten
Mehrstaatigkeit nach §10 StAG prüfen.
Der civitas. Voraussetzungs-Check prüft in 3 Minuten alle Voraussetzungen nach §10 StAG — auch die Mehrstaatigkeit. Kostenlos und ohne Anmeldung.