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Nationalitäten · Übersicht

Einbürgerung nach Herkunftsland.

Seit der StAG-Reform 2024 ist die Mehrstaatigkeit für alle Herkunftsländer grundsätzlich möglich — die genauen Anforderungen an Dokumente aus dem Heimatland und die Praxis der Behörden bei länderspezifischen Eigenheiten unterscheiden sich aber weiterhin. Wählen Sie Ihr Herkunftsland für Detail-Hinweise.

Das Verzeichnis · Alle 50 Herkunftsländer

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36 Nicht-EU- und 14 EU-Länder — jedes Wort führt zu den Detail-Hinweisen des Landes.

Suche auf Deutsch oder in Originalschrift — z. B. „Syrien“ oder „سوريا“.

Verzeichnis

50 Länder

mit Detail-Hinweisen erfasst

Gliederung

36 + 14

Nicht-EU- und EU-Länder

Voraussetzungen

Kostenlos prüfen

§10 StAG, ohne Anmeldung

Ungefähre, gerundete Angaben — wie im Länderverzeichnis dieser Seite.

StAG-Reform 2024 · Vorher / Nachher

Mehrstaatigkeit ist die Regel.

Mit der StAG-Reform 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich für alle Herkunftsländer möglich. Die bisherige Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ist entfallen.

Bis 2024Entfallen

Die bisherige Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ist entfallen.

Seit 2024Die Regel

Mit der StAG-Reform 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich für alle Herkunftsländer möglich.

01

Was gleich bleibt

Der Weg nach §10 StAG

Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt der reguläre Einbürgerungsweg nach §10 StAG: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, B1 Deutsch, gesicherter Lebensunterhalt und Einbürgerungstest.

02

Was sich unterscheidet

Dokumente aus dem Heimatland

Was sich pro Herkunftsland weiterhin unterscheidet: welche Dokumente konkret aus dem Heimatland beschafft werden müssen, ob diese eine Apostille oder Legalisation brauchen, und welche praktischen Hürden bei der Beschaffung bestehen (z. B. Konsulats-Termine, Übersetzer-Verfügbarkeit).

In drei Minuten

Kostenlos und ohne Anmeldung.

Das Länderverzeichnis

Alle 50 Länder.

Wählen Sie Ihr Herkunftsland für Detail-Hinweise.

50 von 50 Ländern

Nicht-EU-Länder · 36

Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gilt der reguläre Einbürgerungsweg nach §10 StAG: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, B1 Deutsch, gesicherter Lebensunterhalt und Einbürgerungstest.

In drei Minuten

Mehrstaatigkeit nach §10 StAG prüfen.

Der civitas. Voraussetzungs-Check prüft in 3 Minuten alle Voraussetzungen nach §10 StAG — auch die Mehrstaatigkeit. Kostenlos und ohne Anmeldung.