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Bundesländer · Übersicht

Einbürgerung ist Ländersache.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz gilt bundesweit gleich. Beantragt wird aber bei der Einbürgerungs­behörde Ihres Wohnorts, und jedes Land regelt per eigener Verwaltungsvorschrift, welche Unterlagen verlangt werden und wie lange es dauert.

16 Ländereigene Verwaltungsvorschriften103 Behördenim Verzeichnis erfasstKostenlos prüfen§ 10 StAG, ohne Anmeldung
1 Behörde28 Behörden

Schematische Anordnung, keine maßstabsgetreue Karte. Norden oben, Westen links. Die Füllung zeigt die Zahl der Einbürgerungs­behörden im Verzeichnis.

Die Spanne ist ein Beobachtungswert, keine amtliche Angabe und keine Zusage. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Behörde.

Ihre Behörde

Tippen Sie Ort oder Kreis, oder wählen Sie oben ein Land in der Karte.

Föderaler Aufbau

Gleiches Gesetz, sechzehn Auslegungen.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist Bundesrecht. Die Voraussetzungen der Einbürgerung sind in ganz Deutschland dieselben.

Der Bund setzt die Voraussetzungen

Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt, Sprachniveau und Bekenntnis stehen im StAG und gelten überall gleich. Daran ändert kein Land etwas.

Das Land regelt die Ausführung

Per eigener Verwaltungsvorschrift: welche Nachweise konkret verlangt werden, ob es ein Online-Portal gibt und wie streng der Lebensunterhalt ausgelegt wird.

Die Kommune entscheidet

Der Antrag geht an die Einbürgerungs­behörde Ihres Wohnorts. Sie prüft, sie fordert nach, sie entscheidet.

Deshalb lohnt der Blick auf Ihr Land, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen.

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Bevor Sie Unterlagen sammeln

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